Qualität & Sicherheit
Die Mitgliedsunternehmen des VGMS bieten dem Verbraucher hochwertige pflanzliche Erzeugnisse an, die den größtmöglichen Sicherheitsstandards entsprechen und im Rahmen der Qualitätsmanagementsysteme in den Produktionsstätten umfangreiche Kontrollen vom Rohstoff bis zum Endprodukt durchlaufen. Qualitätssicherung, Lebensmittelrecht und Betriebshygiene sind daher zentrale Themen der Verbandsarbeit.
Der VGMS setzt sich bei lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Vorschriften für eine Handhabung und Umsetzung mit Augenmaß ein. EU-Verordnungen sollten eins zu eins umgesetzt und nicht durch nationale Regelungen einseitig verschärft werden. Darüber hinaus befürwortet der VGMS einheitliche Regelungen für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland. Auch dürfen die Kosten für hoheitliche Kontroll- oder Verbraucherschutzmaßnahmen nicht einseitig den Unternehmen aufgebürdet werden.
Mit den Hygiene-Leitlinien für Getreidemühlen, dem Leitfaden zur Kennzeichnung von Mühlenprodukten nach der LMIV oder der Acrylamid-Toolbox werden im VGMS Standards für Qualität und Sicherheit gesetzt. Die Unternehmer kennen ihre Verantwortung als Lebensmittelhersteller: Mit einem aufwändigen Qualitätsmanagement und modernster Technik gewährleisten sie, dass sie einwandfreie Lebensmittel an ihre Kunden ausliefern. Die Verantwortung für die Qualität und Sicherheit der landwirtschaftlichen Rohstoffe beginnt bei den Ackerbauern und dem Erfassungshandel. Die Unternehmen im VGMS stehen im ständigen Austausch mit ihren Partnern der Wertschöpfungskette, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen. So sind zum Beispiel in gemeinsamer Arbeit die Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden in Getreide entstanden.
Seit 1999 untersuchen Unternehmen der Getreidebranche im Rahmen des Europäischen Getreidemonitorings (EGM) flächendeckend Getreide auf Kontaminanten und Pflanzenschutzmittelrückstände. Das EGM soll sukzessive auf weitere Rohstoffe und Produkte der im VGMS vertretenen Branchen ausgeweitet werden, um künftig als Basis für die gemeinsame Risikokommunikation dienen zu können.