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28.07.2017

Neue Berufsbezeichnung – alter Beruf: MüllerInnen drücken in Zukunft gemeinsam mit GetreidehändlerInnen die Schulbank

Mit dem Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2017 werden Müllerinnen und Müller gemeinsam mit den Fachleuten für die Getreidelagerung ausgebildet. Dann tritt die neue Ausbildungsordnung zum Verfahrenstechnologen in der Mühlen- und Getreidewirtschaft in Kraft. Auch wenn es jetzt eine neue Berufsbezeichnung gibt: Alle jungen Frauen und Männer, die ihre Ausbildung in einer Mühle machen, lernen das Müllerhandwerk und sind stolz, Müllerin oder Müller zu werden. – Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft (MühGetreiWiTechAusbV)“ mit den Fachrichtungen „Müllerei“ und „Agrarlager“ wurde in der Rekordzeit von rund einem Jahr erarbeitet. Die gemeinsame Ausbildung läuft über zwei Jahre, bevor die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr in den Fachrichtungen „Müllerei“ und „Agrarlager“ vertiefte Kenntnisse erwerben. Mit der neuen Ausbildungsverordnung rückt die Getreidewertschöpfungskette näher zusammen. Wichtig ist dies insbesondere, um den steigenden Anforderungen im Bereich Produktqualität und Lebensmittelsicherheit Rechnung zu tragen.

Die neugefasste Ausbildungsordnung basiert auf den weiterentwickelten Inhalten des bisherigen Ausbildungsberufs Müller/-in und wurde um die Agrarlagerwirtschaft, insbesondere die Lagerung von Getreide, ergänzt. Damit bietet sie eine umfassende Qualifikation für alle, die den Weg der Rohstoffe vom Feld übers Lager bis in die Mühle in Zukunft verantworten. „Mit der neuen Ausbildungsordnung wollen wir das gegenseitige Verständnis für die Notwendigkeiten und Bedürfnisse der Partner in der Getreidelagerung und -verarbeitung stärken“, sagt Andreas Bolte, zuständig für Aus- und Weiterbildung im Verband der Getreide-, Mühlen-, und Stärkewirtschaft VGMS e.V. in Berlin.

Ab August 2017 lernen nun Müllerinnen und Müller in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam mit den Auszubildenden in der Agrarlagerwirtschaft. Insbesondere die Themen Rohstoffkunde, Produktqualität und Lebensmittelsicherheit stehen dabei im Fokus des Unterrichts. Die neue Ausbildungsordnung trägt gestiegenen Anforderungen in den genannten Themenbereichen Rechnung. „Gute fachliche Praxis bei der Gesunderhaltung von lagerndem Getreide, Ressourcen- und Vorratsschutz bekommen immer mehr Bedeutung, unter anderem auch, weil immer weniger Vorratsschutzmittel zur Verfügung stehen und Lebensmittelverluste vermieden werden müssen“, sagt Andreas Bolte vom VGMS.

Die Lehrlinge des neuen Berufs wählen bereits zu Beginn ihre Fachrichtung. Im dritten Lehrjahr vertiefen sie ihre Kenntnisse und legen ihre Gesellenprüfung entweder in der Fachrichtung Müllerei oder Agrarlager ab. Gesellinnen und Gesellen mit der Fachrichtung Müllerei arbeiten in Getreidemühlen, der Futtermittelwirtschaft, in Schäl-, Gewürz- oder Ölmühlen und überall dort, wo Zerkleinerungstechnik zum Einsatz kommt. Jedes Jahr schließen gut 80 Auszubildende Ihre Gesellenprüfung erfolgreich ab. Mit besten Berufsaussichten: Nahezu alle Absolventen werden übernommen, viele qualifizieren sich weiter zur/m MeisterIn an der Meisterschule in Stuttgart oder zur/m staatlich geprüften TechnikerIn an der Deutschen Müllerschule Braunschweig mit den Schwerpunkten müllereibezogene Verfahrenstechnik bzw. Anlagenbau. Durch die Fachrichtung „Agrarlager“ werden die Abschlusszahlen entsprechend ansteigen. Die gemeinsame Ausbildung erfolgt in den Müllerschulen in Stuttgart und Wittingen (Niedersachsen).

Hier kann die Presseinformation als PDF heruntergeladen werden.